Grundsätzlich werden nach Genehmigung die Behandlungskosten für die angebotene Richtlinientherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu wird lediglich einmal im Quartal die Krankenversichertenkarte benötigt.
In der Regel erstatten die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Beihilfestelle und erfragen Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Psychotherapie. Dort werden Sie auch die nötigen Formulare erhalten. Die Kostenerstattung hängt ab von dem Vertrag den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Wenn Sie es wünschen können Sie die Behandlungskosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Hierzu ist kein Antrag an die Krankenkasse notwendig. Das Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Psychotherapeutische
Praxis für Kinder- und Jugendliche
Julian Mertinat
Hauptstraße 137
68259 Mannheim
telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 12:00 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag: 09:10 Uhr - 10:00 Uhr